Für eine
gutachterliche Tätigkeit stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung. Diese kann beispielsweise nach Unfällen, Arbeitsunfähigkeit oder nach fraglichen medizinischen Behandlungsfehlern erforderlich
sein. Anfragen im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit werden mit Vorrang von mir bearbeitet. Auch ist es möglich, eine Zweitmeinung oder ein Gutachten für eine Schadensersatzforderung
erstellen zu lassen.
Nach
Zusendung der erforderlichen medizinischen Unterlagen und der Fragestellung können Sie das Gutachten innerhalb von 3 Monaten erhalten.